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Dokument-ID: 285152
2.6 Dauer
Dauer der Ausbildung
Nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen beträgt die Lehrzeit in der Regel drei Jahre, kann jedoch abweichend davon mit einer Dauer von zwei bis vier Jahren festgesetzt werden. Die konkrete Dauer für die Ausbildung in einem Lehrberuf ergibt sich aus der Lehrberufsliste. Lehrzeiten aus verwandten Lehrberufen können auf die Lehrzeit angerechnet werden.