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Neu Dokument-ID: 351043

Petra Egger | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Definition von behinderten Beschäftigten

Die wesentlichen Bestimmungen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung finden sich im Behinderteneinstellungsgesetz.

Definition

Als Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes gilt die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder psychischen Zustand beruht. Als nicht nur vorübergehend wird ein Zeitraum, der voraussichtlich mehr als 6 Monate andauert, angesehen.

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