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Dokument-ID: 252322
4 Elternteilzeit aus steuerlicher Sicht
Konsequenzen für den Dienstgeber
Für den Dienstgeber ergeben sich aus der Elternteilzeiteines Dienstnehmers keine steuerlichen Besonderheiten. Die Lohnsteuerwird im Rahmen der Lohnverrechnung vom reduzierten Bruttogehalt berechnet, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.