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FORUM Media (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Freier Dienstvertrag und Steuerrecht

Einkünfte des freien Dienstnehmers

Definition Dienstnehmer

Gem § 4 Abs 2 ASVG gilt als Dienstnehmer jedenfalls, wer gem § 47 Abs 1 iVm Abs 2 EStG 1988 lohnsteuerpflichtig ist. Nach § 47 Abs 1 EStG versteht man unter einem Arbeitnehmer eine natürliche Person, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezieht. Dazu gehören Bezüge aus einem Dienstverhältnis. Will man beurteilen, ob steuerlich ein Dienstverhältnis besteht, muss man vom wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern ausgehen.

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