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Dokument-ID: 336440
3.14 Gewerbliche Jungunternehmer
Bei Jungunternehmern kommt es in der Krankenversicherung im Kalenderjahr des erstmaligen Eintritts der Pflichtversicherung aufgrund einer Gewerbeberechtigung und dem folgenden Jahr zu keiner Nachbesserung. Der Krankenversicherungsbeitrag ist somit in den ersten zwei Kalenderjahren fix 6,80 % der Mindestbemessungsgrundlage (EUR 6.613,20 im Jahr 2026).