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Dokument-ID: 254035
3.3 Konsequenzen aus Dienstnehmersicht
Freiwillige Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte („Opting-in“)
Geringfügig Beschäftigte, deren Einkünfte unter der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze liegen, haben keine KV- und PV-Beiträge an die Sozialversicherung zu leisten, jedoch können sie sich gem § 19a Abs 1 ASVG auf Antrag in der Kranken- und Pensionsversicherung selbstversichern (Möglichkeit des „Opting-in“), solange sie ihren Wohnsitz im Inland haben.