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FORUM Media (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Lehrlinge und Sozialversicherung

Anmeldung zur Sozialversicherung

Bei der Anmeldung eines Lehrlings zur Sozialversicherung sind Beginn und Ende der Lehrzeit lt Lehrvertrag, sowie das Ende des ersten Lehrjahres (ausgenommen das erste Lehrjahr ist bereits beendet) anzuführen.

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