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Dokument-ID: 806923
4.1 Einkommensteuer
Versteuerung der Einkünfte
Neue Selbstständige sind – wie gewerbliche Unternehmer auch – selbst für die Versteuerung ihrer Einkünfte verantwortlich. Insbesondere hat der Auftraggeber keine Lohnsteuer einzubehalten. Weiters fallen keine Lohnnebenkosten wie Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer an.