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Dokument-ID: 255430
1 Definition „Neue“ Selbstständige
Für die mit der 1998 in Kraft getretenen Sozialversicherungsreform (ASRÄG, Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz 1997) neu in die Pflichtversicherungeinbezogenen selbstständig erwerbstätigen Personen ohne Gewerbeschein hat sich die Bezeichnung „Neue Selbstständige“ etabliert. Dieser Begriff kommt im GSVG, wo die Pflichtversicherung dieses Personenkreises geregelt ist, nicht vor.