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Dokument-ID: 590472
4 Teilzeitbeschäftigung aus steuerlicher Sicht
Sofern der Dienstnehmer nur ein Teilzeit-Dienstverhältnis hat, ergeben sich für ihn aus diesem keine steuerlichen Verpflichtungen. Die Lohnsteuer wird vom Dienstgeber berechnet, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.