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Petra Egger - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Definition der Elternteilzeit

Elternteilzeit ist der gesetzlich geregelte Anspruch für Mütter (§ 15h MSchG) und Väter (§ 8 VKG), ihr Dienstverhältnis bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres des Kindes auf eine Teilzeitbeschäftigung umzustellen. Dabei wird die bisherige Arbeitszeit herabgesetzt bzw die Lage der Arbeitszeit geändert. Der Anspruch auf Elternteilzeit gilt nur für Eltern, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben bzw die Obsorge für das Kind innehaben. Weiters hängt der Anspruch auf Elternteilzeit von der Betriebsgröße und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.

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