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Dokument-ID: 245054
1 Definition der Ferialarbeit
Unter der Bezeichnung „Ferialpraxis“ werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft fälschlich verschiedene Formen der Ferialarbeit im weiteren Sinn zusammengefasst. Tatsächlich versteht man unter echter Ferialpraxis nur jene Tätigkeiten, bei denen der Lern- und Ausbildungszweck im Vordergrund steht. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um Ferialarbeitnehmer.