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2 Wesen und Merkmale von GmbH-Geschäftsführern
Unternehmensrechtliche Bestimmungen
Bestellung, Abberufung
Gem § 15 GmbH-Gesetz muss eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Dies müssen physische, handlungsfähige Personen sein (juristische Personen können nicht zu Geschäftsführern bestellt werden). Geschäftsführer einer GmbH werden von den Gesellschaftern bestellt. Die Geschäftsführer sind im Firmenbuch einzutragen. Von der gesellschaftsrechtlichen Bestellung des Geschäftsführers zu unterscheiden ist das arbeitsrechtliche Anstellungsverhältnis (Regelung der Bedingungen des Tätigwerdens des Geschäftsführers wie zum Beispiel Vergütungsansprüche, Arbeitszeiten etc).