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FORUM Media (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Konsequenzen aus Dienstgebersicht

Meldevorschriften

Der Dienstgeber hat jede von ihm beschäftigte Person (Voll- und Teilversicherte) vor Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger durch eine vereinfachte (elektronische) Anmeldung anzumelden.

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