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Bernhard Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2 Absicherung im Vorfeld

Einhaltung der Gesetze

Wer die Vorschriften einhält, wird nicht bestraft.

Lapidar ausgesprochen ist die beste Absicherung die Einhaltung der nötigen Sorgfalt. Wenn man sich so verhält, wie dies im Gesetz oder in anderen Vorschriften festgelegt ist, dann kommt es zu keiner Bestrafung nach dem Verwaltungsstrafrecht. Natürlich ist andererseits jedem klar, dass kaum ein Mensch im Leben immer alle Vorschriften genau einhält. Fast jeder von uns wird als Teilnehmer am Verkehr schon einmal die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten haben.

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