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Dokument-ID: 914072
5.1 Änderung, die zu Geruchsbelästigung führen kann
Ein gewerbebehördlich genehmigter Imbissstand soll grundlegend erneuert werden. Anstatt der veralteten Geräte werden neue Herde, Kühlschränke und Abluftanlagen eingebaut. Der Standort, die Öffnungs- und Anlieferungszeiten, die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Kundenfrequenz soll gleich bleiben. Allerdings soll in Zukunft anstatt Schnitzeln, Kebab verkauft werden.