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1.1.1 Novelle BGBl II 85/2013
Mit der Novelle zur Gewerbeordnung, BGBl II 85/2013, sind neben Änderungen im Berufsrecht auch Änderungen und die Einführung neuer Tatbestände in das gewerbliche Betriebsanlagenrecht vorgenommen worden. Die Neuerungen betreffen zum einen die Ermöglichung, nachträgliche Änderungen von Auflagen und Abweichungen von der Anlagenbewilligung vorschreiben zu können, zum anderen die Einführung neuer Bestimmungen, um die Betriebsübernahme zu erleichtern, und eine Vereinfachung der behördlichen Zuständigkeit im Anlagenverfahren. Diese Maßnahmen der Deregulierung des Betriebsanlagenrechts werden daneben auch von Anpassungen der Parteistellung begleitet.