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Dokument-ID: 974407
6.4.5 Andere potenziell gewässergefährdende Vorhaben
Die Regelungen für die Bewilligung der Gewinnung von Sand und Kies (Trockenbaggerung) sind sinngemäß auch auf folgende Anlagen anzuwenden:
- Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme in wasserrechtlich besonders geschützten Gebieten und in geschlossenen Siedlungsgebieten ohne zentrale Trinkwasserversorgung
- Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme in Form von Vertikalkollektoren (Tiefsonden), soweit sie nicht bereits unter den oberen Punkt fallen, sofern sie eine Tiefe von 300 m überschreiten oder in Gebieten mit gespannten oder artesisch gespannten Grundwasservorkommen. Die Grenzen derartiger Gebiete sind im Wasserbuch in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.
- Anlagen zur Wärmenutzung der Gewässer