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Beate Maria Müllner - Peter Gratzl | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Auflagen im Genehmigungsbescheid und die Konsequenzen bei deren Nichteinhaltung

Anna Maria M. erfüllt sich ihren Traum und eröffnet einen Massagesalon. Neben klassischen Massagemethoden kann man sich in ihrem Salon auch einer passiven Dehnungsmassage, genannt „Thai Massage“ unterziehen. Sie bietet ihre Sitzungen auch an Feiertagen und an Wochenenden an. Bei den Sitzungen hat sie in der Regel Musik laufen, damit sich die Klienten entspannen. Um ein angenehmes Raumklima auch an heißen Tagen zu schaffen, installiert sie eine Klimaanlage. Um die Lärmbelästigung an Feiertagen und Wochenenden durch die gerätetypischen Geräusche der Klimaanlage auf ein zumutbares Maß zu beschränken, wird ihr die Auflage vorgeschrieben, „die Klimaanlage nur einzuschalten, wenn es nötig ist und die Fenster geschlossen zu halten“. Anna Maria M. fragt sich nun, was es denn bedeutet, die Klimaanlage dann einzuschalten, wenn es nötig ist.

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