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Dokument-ID: 803480
4.1.8 Behörden und Verfahren
Zuständige Behörde
Zuständig für die Erteilung der Genehmigung (bzw für ein etwaiges Anzeigeverfahren) ist die Bezirksverwaltungsbehörde oder die Landesregierung (Letztere vor allem bei Eingriffen in Naturschutzgebieten, Europaschutzgebieten oder wenn mehrere Bezirksverwaltungssprengel von einem Eingriff betroffen sind).