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1.1.6 Benötige ich für den Bau und Betrieb meiner Betriebsanlage eine Genehmigung? – Prüfung, ob Genehmigungspflicht besteht
Liegt eine gewerbliche Betriebsanlage vor, sind die Errichtung und der Betrieb der Anlage genehmigungspflichtig, wenn die Betriebsweise oder die verwendeten Maschinen und Geräte bzw die Ausstattung oder sonstige Umstände geeignet sind, die in § 74 Abs 2 GewO genannten geschützten Interessen (insbesondere Nachbarschutz, Kundenschutz, Arbeitnehmerschutz, usw) zu beeinträchtigen. Mit der Errichtung der Anlage darf in diesem Fall erst begonnen werden, wenn eine rechtskräftige Genehmigung vorliegt. Sämtliche in § 74 Abs 2 GewO angeführte Interessen werden im Verfahren von Amts wegen berücksichtigt.