© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 974363
6.2.1 Benutzung öffentlicher Gewässer
Bei öffentlichen Gewässern ist der so genannte „große Gemeingebrauch“ unentgeltlich und ohne Einholung einer Bewilligung durch jedermann erlaubt.