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Peter Gratzl | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.8.13 Beraten statt Strafe

Mit einer Novelle des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) vom Sommer 2018 wurde der Grundsatz „Beraten statt Strafe“ im neuen § 33a VStG verankert. Dieser bezieht sich nun auf alle Vergehen, die nach dem VStG geahndet werden.

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