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Dokument-ID: 803483
4.2.1 Schutzniveaus im Naturschutzgesetz
Bestimmte Gebiete werden durch Verordnung als besondere Schutzgebiete ausgewiesen. Eingriffe in diese Schutzgebiete bzw Vorhaben, die negative Auswirkungen auf solche Schutzgebiete haben, sind nicht oder nur unter strengen Voraussetzungen zulässig.