© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
3.8.9 Der Verfall von Gegenständen
Der Verfall von Gegenständen meint, dass bestimmte Vermögenswerte von der Behörde zwangsweise eingezogen und dem Eigentümer nicht mehr zurückgegeben werden. Die Behörde ist demnach berechtigt, verfallene Gegenstände an sich zu nehmen und nach freiem Ermessen über das weitere Schicksal dieser Gegenstände zu entscheiden. Die verfallenen Gegenstände können entweder versteigert werden, wobei der Erlös ausschließlich den Organen des Staates zugute kommt. Aber auch eine Vernichtung der verfallenen Gegenstände ist möglich und teilweise, wie zum Beispiel im Suchtmittelgesetz (SMG), sogar gesetzlich vorgeschrieben.