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Dokument-ID: 832475
9.1.4 Die Verhandlung
Einreichung und Rückfragen der Sachverständigen
Ist das Einreichprojekt fertig, kann es in vierfacher Ausfertigung bei der Gewerbebehörde eingereicht werden. Man sollte sich nicht der Illusion hingeben, dass es keine Rückfragen von Seiten der Sachverständigen geben wird. Sollte die Frageliste jedoch zu lang werden, ist eine persönliche Kontaktaufnahme langwierigen schriftlichen Mitteilungen vorzuziehen.