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Neu Dokument-ID: 832475

Philipp Wiederhold - Peter Gratzl | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.1.4 Die Verhandlung

Einreichung und Rückfragen der Sachverständigen

Ist das Einreichprojekt fertig, kann es in vierfacher Ausfertigung bei der Gewerbebehörde eingereicht werden. Man sollte sich nicht der Illusion hingeben, dass es keine Rückfragen von Seiten der Sachverständigen geben wird. Sollte die Frageliste jedoch zu lang werden, ist eine persönliche Kontaktaufnahme langwierigen schriftlichen Mitteilungen vorzuziehen.

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