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3.1 Einleitung
Das Genehmigungsregime für Wasserstoffanlagen unterliegt grundsätzlich den allgemein gültigen Regeln des österreichischen Anlagenrechts. Da bis dato noch keine spezifischen Genehmigungsregularien für Wasserstoffanlagen erlassen wurden, unterliegen diese grundsätzlich auch dem Regime der Gewerbeordnung. Aufgrund der Größe eines Wasserstoff-Projekts kann für dieses bei Überschreiten der entsprechenden Schwellenwerte auch das UVP-Gesetz schlagend werden, sodass eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Zudem können Wasserstoffanlagen auch IPPC-Anlagen und/oder eine Seveso-Anlage darstellen. Im Folgenden werden die Grundzüge all dieser Anlagenregime überblicksweise dargestellt.