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3.2 Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren stellt ein Verfahren dar, welches speziell die Auswirkungen eines Projektes („Vorhabens“) auf die Umwelt identifizieren und bewerten soll. Eine UVP-Genehmigung stellt somit das „strengste“ Genehmigungsverfahren für Anlagen dar. Maßgeblich für die UVP-Pflicht einer Wasserstoffanlage ist die Überschreitung von bestimmten Schwellenwerten. Sofern diese überschritten sind, greift die Pflicht zur Durchführung eines UVP-Verfahrens oder einer so genannten Einzelfallprüfung, in der geprüft wird, ob eine UVP erforderlich ist. Sofern eine UVP erforderlich ist, verdrängt dieses Verfahren alle anderen Materienverfahren wie auch ein gewerbebehördliches Genehmigungsverfahren. Für das UVP-Verfahren bzw die Einzelfallprüfung ist die Landesregierung und nicht die Bezirksverwaltungsbehörde als Gewerbebehörde zuständig. Rechtsmittelinstanz ist bei Beschwerden aufgrund des UVP-G 2000 das Bundesverwaltungsgericht.