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Dokument-ID: 1147267
2.2 Genehmigungsverfahren
Bei der Genehmigung von Biomasseanlagen ist neben der Frage der zusätzlichen Stromerzeugung für den Eigengebrauch oder für die Abgabe an Dritte auch zu unterscheiden, ob die Anlage im Rahmen eines Unternehmens, eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder von einer Privatperson betrieben werden soll. Je nachdem kommen unterschiedliche rechtliche Grundlagen für die Genehmigung zum Tragen.