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Neu Dokument-ID: 483546

Maximilian Hautzenberg | Muster | Checkliste

5.4.4 IPPC-Anlage – Vorliegen einer anzeigepflichtigen Änderung

Änderungen von IPPC-Betriebsanlagen sind nur anzeigepflichtig, wenn es sich nicht um wesentliche Änderungen handelt:

  • Anzeigepflichtige Änderungen stellen „Änderungen des Betriebs“ dar.
  • Eine Änderung des Betriebs liegt vor,
    • wenn die Beschaffenheit oder Funktionsweise der Anlage geändert wird
    • wenn eine Erweiterung der Betriebsanlage stattfindet, soweit es sich nicht um eine wesentliche Änderung handelt
    • wenn die Änderung ausschließlich Auswirkungen auf die Umwelt hat, nicht aber auf den Menschen
  • Auch Anpassungen durch die dem Betreiber obliegende Revisionspflicht können Änderungen des Betriebs darstellen.

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