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Neu Dokument-ID: 736186

Claudia Reithmayer-Ebner | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1.3 Kann eine Genehmigung durch eine andere Genehmigung ersetzt werden? – Bewilligungskonzentration

In einigen Gesetzen ist vorgesehen, dass nicht nur das Verfahren gemeinsam geführt werden kann/muss und die immer noch getrennt voneinander zu behandelnden Bewilligungen in einem Bescheid bewilligt werden können/müssen, sondern dass die Genehmigung nach dem einen Gesetz die Genehmigung nach dem anderen Gesetz ersetzt, wobei die inhaltlichen Bestimmungen, va die Genehmigungskriterien, mitanzuwenden sind. Dadurch wird inhaltlich geprüft, ob die Betriebsanlage auch dem anderen Gesetz entspricht. Die Genehmigung ist nur zu erteilen, wenn beiden Gesetzen entsprochen werden kann. Es handelt sich dabei um eine Genehmigung, nicht wie bei der Verfahrenskonzentration um mehrere Genehmigungen in einem Bescheid.

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