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Dokument-ID: 380809
3.8.12 Konsequenzen der Bestrafung im beruflichen und privaten Bereich
Privater Bereich
Aufgrund der in den verschiedenen Verwaltungsvorschriften festgelegten Strafhöhen ist ein empfindlicher Eingriff in das Vermögen möglich. So beträgt die Höchststrafe nach dem ASchG für den Dienstgeber etwa EUR 14.530,–.