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Neu Dokument-ID: 974386

Claudia Reithmayer-Ebner | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3.4 Nachträgliche Abänderung der Bewilligung

Grundsätzlich besteht in Österreich eine Bestandsgarantie für Genehmigungsbescheide. Rechtskräftige Genehmigungsbescheide dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen nachträglich abgeändert werden. Das Wasserrechtsgesetz enthält in § 21a Bestimmungen, nach denen in rechtskräftige Genehmigungsbescheide eingegriffen und sie abgeändert werden dürfen:

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