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Dokument-ID: 803470
4.1.3 Naturschutzgebiete
Begriff des Naturschutzgebietes
Gebiete,
- die sich durch völlige oder weitgehende Ursprünglichkeit (insbesondere Urwald, Ödland, Steppenreste und Moore; alpine Landschaften, Berg-, See- und Flusslandschaften) oder
- durch naturschutzfachlich besonders bedeutsame Entwicklungsprozesse (insbesondere Dynamik von Fließgewässern) auszeichnen,
- die für den betroffenen Lebensraum charakteristische Tier- und Pflanzenarten, insbesondere seltene oder gefährdete Tier- oder Pflanzenarten beherbergen (oder die nach Ablauf natürlicher Entwicklungen solche beherbergen können),
- die seltene, gefährdete oder charakteristische Lebensgemeinschaften von Tieren oder Pflanzen aufweisen (oder mit bzw nach Ablauf natürlicher Entwicklungen solche aufweisen können),
- die sich durch eine besondere Vielfalt ihrer Tier- und Pflanzenwelt auszeichnen oder
- in denen seltene oder wissenschaftlich interessante Mineralien, Fossilien, Karsterscheinungen oder erdgeschichtlich interessante Erscheinungen vorkommen,