© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 678755
1.1.3 Sanktionen und Straffreiheit
Die Strafbestimmungen der §§ 366, 367 und 368 GewO können in unterschiedlicher Weise im Zusammenhang mit Unzulänglichkeiten bei der 82b-Überprüfung zu Sanktionen führen, soweit nicht die strafbefreienden Voraussetzungen des § 82b Abs 5 gegeben sind: