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Dokument-ID: 570348
8.1.5 Sonstige baubewilligungspflichtige Anlagen
Bauliche Anlagen
Bei der Bewilligungspflicht für Neubauten, Zubauten und Umbauten geht die WBO bereits von einem engeren Anwendungsbereich aus, indem an den Begriff des Gebäudes angeknüpft wird. Bewilligungspflichtig sind aber ferner alle Errichtungen (bauliche Anlagen) über und unter der Erde,