© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 914063

Peter Gratzl | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Übergang der Betriebsanlagengenehmigung auf einen Erwerber (Inhaberwechsel)

Gem § 80 Abs 5 GewO wird durch einen Wechsel in der Person des Inhabers der Anlage die Wirksamkeit einer rechtskräftigen Betriebsanlagengenehmigung nicht berührt. Die so genannte dingliche Wirkung des Genehmigungsbescheides stellt eine große Erleichterung im Wirtschaftsleben dar. Wenn zB ein Gewerbetreibender ein Lokal bezieht, für das bereits eine Genehmigung erteilt wurde, ist unter Umständen nicht einmal eine Änderung der Genehmigung erforderlich. Der neue Inhaber darf von der erteilten Betriebsanlagengenehmigung Gebrauch machen, er muss aber selbstverständlich auch alle im Genehmigungsbescheid vorgeschriebenen Auflagen einhalten bzw erfüllen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Betriebsanlagenrecht in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop