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Neu Dokument-ID: 697481

Beate Maria Müllner - Mathias Kopf | Muster | Checkliste

3.2.4 Unterlagen nach § 18f NÖ Bauordnung

Angaben über das Grundeigentum und Nachweis des Nutzungsrechtes, wenn das Grundstück nicht oder nicht ausschließlich im Eigentum des Antragstellers steht, durch Zustimmung des entsprechenden Eigentümers bzw Zustimmung der Mehrheit nach Anteilen bei Miteigentum (mit Ausnahmen für Zu- oder Umbauten innerhalb selbstständiger Wohnungseigentumsobjekte) bzw vollstreckbare Verpflichtung des Grundeigentümers zur Duldung des Vorhabens (ein Grundbuchsauszug muss nicht vorgelegt werden, vgl § 5 Abs 6 NÖ BauO 2014)

1-fach

Nachweis des Fahr- und Leitungsrechtes, sofern erforderlich

1-fach

Bauplan und Baubeschreibung nach Maßgabe des § 19 NÖ BauO 2014 (wenn das Vorhaben nur in der Veränderung der Höhenlage des Geländes oder der Herstellung des verordneten Bezugsniveaus bzw der Erhöhung und Abänderung des Bezugsniveaus besteht, sind Erleichterungen vorgesehen)

3-fach (4-fach bei Neu-, Zu- und Umbauten von Handelseinrichtungen und bei der Bewilligung von Hochhäusern)

Beschreibung der Abweichungen von einzelnen Bestimmungen von Verordnungen über technische Bauvorschriften (§ 43 Abs 3 NÖ BauO 2014) unter Anführung der betroffenen Bestimmungen, eine Beschreibung und erforderlichenfalls eine planliche Darstellung jener Vorkehrungen, mit denen den Erfordernissen nach § 43 entsprochen werden soll, sowie ein Nachweis über die Eignung dieser Vorkehrungen

1-fach

Wenn Straßengrund abzutreten ist, ein von einem Vermessungsbefugten (§ 1 des Liegenschaftsteilungsgesetzes, BGBl Nr 3/1930 in der Fassung BGBl I Nr 190/2013) verfasster Teilungsplan

1-fach

Darstellung des Bezugsniveaus, sofern erforderlich

1-fach

Energieausweis, sofern erforderlich

3-fach

Nachweis über die Prüfung des Einsatzes hocheffizienter alternativer Energiesysteme bei der Errichtung und größeren Renovierung von Gebäuden (§ 43 Abs 3 NÖ BauO), sofern erforderlich

1-fach

Bei der Aufstellung oder Abänderung mittelgroßer Feuerungsanlagen sind zusätzliche Angaben über die Brennstoffwärmeleistung, die Art der Anlage und den jeweiligen Anteil der verwendeten Brennstoffe sowie den Wirtschaftszweig, die voraussichtliche Zahl der jährlichen Betriebsstunden und durchschnittliche Betriebslast, die Anwendbarkeit der Befreiungsmöglichkeit gem Art 6 Abs 3 oder Art 6 Abs 8 der Richtlinie (EU) 2015/2193 und den Namen und Geschäftssitz des Betreibers und den Standort der Anlage mit Anschrift erforderlich

1-fach

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