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Neu Dokument-ID: 697484

Beate Maria Müllner - Mathias Kopf | Muster | Checkliste

3.2.7 Unterlagen nach §§ 22 und 23 Stmk BauG

Nachweis des Eigentums oder des Baurechtes an dem für die Bebauung vorgesehenen Grundstück in Form eines Grundbuchsauszuges oder in anderer rechtlich gesicherter Form, jeweils nicht älter als sechs Wochen

1-fach

Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers oder des Bauberechtigten, wenn der Bauwerber nicht selbst Grundeigentümer oder Bauberechtigter ist

1-fach

Zustimmung bzw Bewilligung der Straßenverwaltung nach den landesstraßenverwaltungsrechtlichen Bestimmungen, sofern erforderlich

1-fach

Nachweis, dass die zu bebauende Grundstücksfläche – sofern diese nicht in zwei Katastralgemeinden liegt – aus einem Grundstück im Sinne des Vermessungsgesetzes besteht (nicht bei bestehenden Bauten, Bauten, die sich aufgrund ihrer Funktion üblicherweise über zwei Grundstücke erstrecken, wenn rechtswirksame Bebauungspläne bestehen, denen ein Teilungsplan zugrunde liegt sowie bei land- und forstwirtschaftlichen Bauten im Freiland)

1-fach

Sofern der Bauplatz nicht im Grenzkataster eingetragen ist, der urkundliche Nachweis hinsichtlich der Übereinstimmung der in den Projektunterlagen dargestellten Grenzen mit den zivilrechtlich anerkannten Grenzen bei Neu- und Zubauten von Gebäuden. Die sich dadurch ergebende Bauplatzfläche ist der Dichteberechnung zu Grunde zu legen. Für Bauführungen im Freiland (ausgenommen Auffüllungsgebiete gem § 33 Abs 3 Z 2 StROG) kann der Nachweis entfallen, wenn der Grenzabstand zu den nächstgelegenen Nachbargrenzen laut Lageplan mehr als 10 Meter beträgt

1-fach

Grundstücksverzeichnis von jenen Grundstücken, die maximal 30 m entfernt liegen (Name, Anschrift der Eigentümer)

1-fach

Angaben über die Bauplatzeignung (vgl dazu § 5 Stmk BauG)

1-fach

Projektunterlagen iSd § 23 Stmk BauG (bestehend aus einem Lageplan, der Baubeschreibung, Grundrissen sämtlicher Geschosse mit Angabe der Raumnutzung und der Nutzflächen, der Berechnung der Bruttogeschoßflächen aller Geschosse, der Angabe des Bodenversiegelungsgrades, der notwendigen Schnitte, aller Ansichten, die zur Beurteilung der äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen und des Anschlusses an die Nachbargebäude erforderlich sind, sowie Angaben über die Farbgebung, der Darstellung der geplanten Geländeveränderungen in den Schnitten und Ansichten, der Darstellung der Abwasserentsorgungs- und Energieversorgungsanlagen, dem Energieausweis bzw den nach § 23 Abs 1 Z 8 Stmk BauG zulässigen alternativen Nachweisen und Berechnungen)

2-fach (bei elektronischer Einbringung 1-fach)

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