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3.2.6 Unterlagen nach §§ 4 und 5 Sbg BauPolG
Amtlich beglaubigter Grundbuchsauszug oder eine Amtsbestätigung, woraus die Eigentümer des Grundstückes ersehen werden können, max 3 Monate alt | 1-fach |
Pläne des Bauvorhabens nach Maßgabe des § 5 Abs 1–3 Sbg BauPolG (Lageplan über den Bauplatz und seine Umgebung, Grundrisse sämtlicher in Betracht kommender Geschosse mit Angabe des geplanten Verwendungszweckes der Räume und mit Einzeichnung der verpflichtend zu schaffenden Stellplätze, die notwendigen Schnitte, alle Ansichten, die zur Beurteilung der äußeren Gestalt des Baues und des allfälligen Anschlusses an die Nachbarbauten erforderlich sind, Darstellung der Anlagen für die Sammlung und Ableitung der Abwässer, gegebenenfalls die Angabe der Art und die Darstellung der baulichen Vorsorge für Heizungsanlagen samt Rauchfängen und dergleichen, Darstellung oder Angabe der brandschutztechnischen Standards), die Baubehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen gegebenenfalls auftragen | 3-fach |
Technische Baubeschreibung nach Maßgabe des § 5 Abs 4 Sbg BauPolG | 3-fach |
Ein Verzeichnis der als Parteien in Betracht kommenden Rechtsträger unter Angabe der Parzellennummern sowie der Namen und Anschriften der Eigentümer der Grundstücke. Die Übereinstimmung des Verzeichnisses mit dem Grundbuchstand ist vom Bewilligungswerber durch eine ausdrückliche Erklärung zu bestätigen | 1-fach |
Bauplatzerklärung, sofern diese nicht mit dem Bauansuchen beantragt wird | 1-fach |
Bei Bauten für Start- und Übergangswohnungen eine Erklärung der Grundeigentümer über die überwiegende Verwendung als Mietwohnbau sowie ein Nachweis über die Einräumung des Vorschlagsrechts an die Standortgemeinde gem § 35a Abs 2 BauTG 2015 | 1-fach |
Gegebenenfalls die unwiderrufliche Zustimmung von Parteien des Bauverfahrens unter Verwendung des dazu von der Landesregierung festgelegten Formulars nach Maßgabe des § 7 Abs 9 Sbg BauPolG | 1-fach |
Gegebenenfalls der Nachweis weiterer, in Zusammenhang mit der baulichen Maßnahme aufgrund anderer Rechtsvorschriften notwendiger behördlicher Bewilligungen oder der Nachweis der Einleitung des Bewilligungsverfahrens | 1-fach |