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Dokument-ID: 866294
3.2.6 Verwendung von organischen Lösungsmitteln im Sinne der GewO
Verwendung von organischen Lösungsmitteln im Sinne der GewO | |
In der Aufzählung der Anlage 3 zur GewO ist für Anlagen, die organische Lösungsmittel für bestimmte Tätigkeiten einsetzen (Anlagen der Kategorie 6.6), definiert, was unter organischen Lösungsmitteln zu verstehen ist. | |
Bei organischen Lösungsmitteln handelt es sich um
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