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Peter Gratzl | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.2 Voraussetzungen für das gewerberechtliche Verfahren – wer ist Antragsteller

Die Verpflichtungen nach der Gewerbeordnung richten sich an die Person, die den Gewerbebetrieb errichten, betreiben oder ändern möchte. Im gewerberechtlichen Verfahren ist grundsätzlich der Gewerbetreibende, der die gewerbliche Betriebsanlage errichten möchte, Antragsteller. Die Bezeichnungen der Gewerbeordnung für den Antragsteller und späteren Inhaber der Betriebsanlage sind allerdings unterschiedlich und können deshalb zu Missverständnissen führen.

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