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Dokument-ID: 759080
2.2.3 Anlagenänderungen
Auch Änderungen an Anlagen sind meist erst zulässig, wenn eine entsprechende Genehmigung eingeholt wurde.
Fällt eine Änderung nicht unter das UVP-G, heißt das nicht, dass keine Genehmigung einzuholen ist. Es sind dann die entsprechenden Änderungsgenehmigungen nach den Gesetzen einzuholen, die sonst vom UVP-G ersetzt werden (zB GewO).