© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 759080

Claudia Reithmayer-Ebner | Muster | Checkliste

2.2.3 Anlagenänderungen

Auch Änderungen an Anlagen sind meist erst zulässig, wenn eine entsprechende Genehmigung eingeholt wurde.

Fällt eine Änderung nicht unter das UVP-G, heißt das nicht, dass keine Genehmigung einzuholen ist. Es sind dann die entsprechenden Änderungsgenehmigungen nach den Gesetzen einzuholen, die sonst vom UVP-G ersetzt werden (zB GewO).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Betriebsanlagenrecht in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop