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FORUM Media (red) | Muster | Technische Checkliste

1.4.1 Betriebsanlagenänderung von Projektbeginn bis Beendigung – Checkliste

Vor Beginn des Projektes

 

Zutreffend

Verantwortlicher Personenkreis festgelegt:

  • Gesamtverantwortlicher für Umbauten/Neubauten intern nominiert? (Projektleiter)
  • Gesamtverantwortlicher für Umbauten/Neubauten extern nominiert? (Bauleiter)
  • Gesamtverantwortlicher für Abwicklungen mit der Gewerbebehörde? (Behördenmanager)

Weitere Fragen, die zu klären sind:

  • Wie funktioniert die Kommunikation zwischen den verantwortlichen Personen?
  • Gibt es weiter Verantwortliche, die beteiligt sind? ZB
    • Abfallbeauftragter – Erstellung des Abfallwirtschaftskonzepts für die Einreichunterlagen
    • Umweltbeauftragter – Erstellung des Emittentenverzeichnis, Berechnung von Emissionen bzw Immissionen
    • Brandschutzbeauftragter – Einbindung in bestehende Brandschutzanlagen
    • …

Rechtliche Abklärung vor Einreichung ist erfolgt:

  • Sind baurechtlich genehmigungspflichtige Änderungen geplant?
  • Ist die Änderung gewerberechtlich genehmigungspflichtig?
  • Ist die Änderung gewerberechtlich anzeigenpflichtig?
  • Handelt es sich um eine freie Änderung ohne Einbeziehung der Gewerbebehörde?
  • Wo sind die Schnittstellen zur gewerberechtlich genehmigten Betriebsanlage?
  • Ändert sich die Emissionssituation des Gesamtbetriebes durch das Vorhaben?
  • Befindet sich der Betrieb in einem Wasserschutzgebiet?
  • Befindet sich der Betrieb in einem Sanierungsgebiet nach IG-Luft?
  • Wird der Betrieb durch die Änderung zur IPPC-Anlage oder ist bereits IPPC-Anlage?
  • Gibt es in der bestehenden Betriebsanlage Anlagen, Maschinen oder Bereiche, die nicht genehmigt sind und jetzt gleich in das Projekt einbezogen werden könnten?

Projektkommunikation definiert:

  • Ist die Vorgehensweise bei der Erstellung von Einreichunterlagen firmenintern geregelt?
    • Wenn ja, Wie?
  • Welche Gutachten werden bereits bei der Einreichung benötigt? (ZB Ausbreitungsrechnung, Technische Daten der geplanten Anlagen, Explosionsschutzdokument …)
  • Wer kann diese Unterlagen erstellen? (Intern/extern)

Erstellung der Einreichunterlagen festgelegt:

  • Umfang der Einreichunterlagen
  • Beteiligter Personenkreis (intern/extern)
  • Koordination und Kommunikation festgelegt
  • Vorüberlegungen zur Bauplanung
  • Vorinformation an die Behörde (Bausprechtag, informelle Projektpräsentation …)
  • Geplanter Baubeginn (Unterlagen müssen allerspätestens drei Monate, besser sechs Monate vor dem gewünschten Datum der Bescheidausstellung vorliegen, da die Behörde Fristen zu wahren hat bzw der Amtssachverständigenkreis zusammengerufen werden muss. Tipp: Eventuell den Bausprechtag als Verhandlungstermin vorschlagen. An diesem sind alle Amtssachverständigen in der Bezirkshauptmannschaft zugegen. Aber Achtung: Dieser findet in der Regel nur 1 x monatlich oder noch seltener statt.)
  • Abgabetermin planen/fixieren
  • Zuständigkeiten klären: Wer organisiert eventuell fehlende Unterlagen bzw steht den Behörden für Rückfragen zur Verfügung?

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