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Neu Dokument-ID: 974487

Claudia Reithmayer-Ebner | Muster | Checkliste

6.7.4 Bewilligungsfähigkeit der Gewässerbenutzung

Das Maß (quantitativer Aspekt) und die Art (qualitativer Aspekt) der zu bewilligenden Wasserbenutzung ist so zu bestimmen, dass

  • das öffentliche Interesse nicht beeinträchtigt
    • Ausnahme: Interessenabwägung ergibt, dass überwiegende öffentliche Interessen für die Umsetzung der Maßnahme bzw Anlage sprechen
  • und bestehende Rechte (genehmigte Wasserbenutzungen und rechtmäßig bestehende Nutzungen,die keiner Bewilligung bedürfen) nicht verletzt werden
    • Ausnahme: Der Berechtigte stimmt entweder zu oder aufgrund des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen können Zwangsrechte eingeräumt werden
    • Wird durch eine Änderung des Grundwasserstandes zwar nicht die bisherige Benutzbarkeit der Nachbargrundstücke beeinträchtigt, allerdings voraussichtlich die Bodenbeschaffenheit verschlechtert, kann die Bewilligung erteilt werden; dem Eigentümer des betroffenen Grundstückes ist eine angemessene Entschädigung zu zahlen
  • Das Maß und die Art der Wasserbenutzung dürfen keinesfalls so weit gehen, dass Gemeinden, Ortschaften oder einzelnen Ansiedlungen das für die Abwendung von Feuersgefahren, für sonstige öffentliche Zwecke oder für Zwecke des Haus- und Wirtschaftsbedarfes ihrer Bewohner erforderliche Wasser entzogen wird.
  • Das Maß der Wasserbenutzung ist in der Bewilligung darüber hinaus in der Weise zu beschränken, dass ein Teil des jeweiligen Zuflusses zur Erhaltung des ökologischen Zustandes des Gewässers sowie für andere, höherwertige Zwecke, insbesondere solche der Wasserversorgung, erhalten bleibt.
  • Wird durch eine Grundwasserbenutzung der Grundwasserstand in einem solchen Maß verändert, dass rechtmäßig geübte Nutzungen des Grundwassers wesentlich beeinträchtigt werden, so hat die Wasserrechtsbehörde auf Antrag eine Regelung nach Rücksicht der Billigkeit so zu treffen, dass der Bedarf aller in Betracht kommenden Grundeigentümer bei wirtschaftlicher Wasserbenutzung möglichste Deckung findet.

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