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Neu Dokument-ID: 974495

Claudia Reithmayer-Ebner | Muster | Checkliste

6.7.8 Allgemeine wasserrechtliche Sorgfaltspflicht

Sorgfaltspflicht

Jedermann,

  • dessen Anlagen, Maßnahmen oder Unterlassungen
  • eine Einwirkung auf Gewässer herbeiführen können,
  • hat die betreffenden Anlagen so herzustellen, instandzuhalten und zu betreiben bzw hat sich so zu verhalten, dass eine Gewässerverunreinigung vermieden wird.

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