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Neu Dokument-ID: 570388

Maximilian Hautzenberg - Mathias Kopf | Muster | Checkliste

8.2.4 Voraussetzungen für ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren

  • Einreichung der erforderlichen Unterlagen und Baupläne
  • Zusätzlich mit Einbringung der Unterlagen die Bestätigung eines Ziviltechnikers, dass die Einreichunterlagen unter Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften verfasst sind
  • Der Ziviltechniker muss sich vom Bauwerber und vom Planverfasser unterscheiden und darf zu diesen Personen in keinem Dienst- oder Organschaftsverhältnis stehen.
  • Nichtzutreffen der Ausnahmen gem § 70a Abs 1 WBO (Liste der Vorhaben, die nicht dem vereinfachten Bewilligungsverfahren unterzogen werden dürfen)

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