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Dokument-ID: 759078
2.2.2 Vorhabensbegriff und Zusammenrechnung verschiedener Projekte (Kumulationstatbestände)
Einer Genehmigung nach dem UVP-G bedürfen Vorhaben, die einer Ziffer des Anhangs 1 entsprechen. In Anhang 1 sind oftmals Schwellenwerte (Flächeninanspruchnahme von 10 ha, 1.500 Kfz-Abstellplätze etc) angegeben. Um zu ermitteln, ob das Vorhaben diese Schwellenwerte erreicht (dh was alles zu dem Vorhaben gezählt wird), müssen folgende Punkte beachtet werden: