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3.1.1 Kein Anspruch auf Beistellung von Sachmitteln für einzelne Betriebsratsmitglieder
Sachverhalt
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte sich in diesem Fall mit der Frage zu befassen, ob einzelnen Betriebsratsmitgliedern aus ihrer Betriebsratstätigkeit ein unmittelbarer Anspruch auf Beistellung bestimmter Sachmittel erwächst. Der Kläger war als Dienstnehmer der Beklagten gleichzeitig Mitglied des nach den Bestimmungen des Post-Betriebsverfassungsgesetzes (PBVG) eingerichteten Personalausschusses, der einem Betriebsrat nach dem Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) entspricht. Im März 2016 wurde der Kläger entlassen und zugleich mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert. Darüber hinaus wurden dem Kläger bestimmte Sachmittel, unter anderem ein Mobiltelefon und ein Dienstfahrzeug, die ihm zur Erfüllung seiner Tätigkeit als Mitglied des Personalausschusses zur Verfügung gestellt worden waren, abgenommen. Dagegen ging der Kläger gerichtlich vor und konnte im April 2016 die vorläufige Rückgabe der abgenommenen Sachmittel erreichen.