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6 Arbeitsgerichte und Schlichtungsstellen
In manchen Fällen gibt es für den Betriebsrat trotz aller Versuche, eine einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitgeber zu finden, keine Alternative dazu Rechte bei der entsprechenden Behörde durchzusetzen. Zwei Institutionen sind für den Betriebsrat von Bedeutung, die Arbeitsgerichte und die Schlichtungsstellen.